Fahrradbeleuchtung nach StVZO: Was Pflicht ist und was erlaubt ist
💡 Kurz gesagt: Für die Fahrradbeleuchtung nach StVZO brauchst du vorne einen weißen Scheinwerfer und hinten eine rote Schlussleuchte, dazu die vorgeschriebenen Rückstrahler. Akku- und Batterielichter sind ausdrücklich erlaubt. Wichtig ist, dass alles bauartgenehmigt ist – erkennbar am Prüfzeichen mit Wellenlinie, „K“ und Nummer.
Ab Oktober wird es morgens und abends früh dunkel. 🌙 Höchste Zeit, das Licht am Rad zu checken. Was die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 67 genau verlangt, haben wir dir hier zusammengefasst. Passende Lampen findest du in unserer Kollektion Fahrradlichter.
Fahrradbeleuchtung Pflicht: das schreibt § 67 StVZO vor
| Bauteil | vorne | hinten |
|---|---|---|
| Licht | weißer Scheinwerfer (Abblendlicht) | rote Schlussleuchte |
| Rückstrahler | mindestens ein weißer | roter, nicht dreieckiger der Kategorie „Z“ |
| Zusatzfunktionen erlaubt | Tagfahrlicht und Fernlicht | Bremslicht |
- 🟡 Pedale: gelbe Rückstrahler nach vorn und hinten.
- ⚪ Seitlich: weiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen, Speichenhülsen an jeder Speiche oder Speichenrückstrahler.
- ↔️ Blinker: Fahrtrichtungsanzeiger vorne und hinten sind zulässig.
Den Wortlaut findest du im Gesetzestext zu § 67 StVZO.

Fahrradlicht mit Akku: nach StVZO erlaubt
§ 67 StVZO sagt es klar: Strom darf aus einem Dynamo, einer Batterie oder einem Akku kommen. Scheinwerfer und Leuchten dürfen sogar abnehmbar sein – sie müssen aber dran sein, sobald es dämmert, dunkel ist oder die Sicht schlecht wird. Ein Fahrradlicht mit Akku ist also völlig in Ordnung, solange du es nicht zu Hause liegen lässt. 😉
Ein guter Einstieg ist unser Lezyne Set Hecto Drive 40 / Stick Drive StVZO: Der Scheinwerfer bringt bis zu 40 Lux, die maximale Laufzeit liegt bei 7 Stunden. Mehr Licht für dunkle Feldwege bieten mit 300 bzw. 400 Lumen die Lezyne Micro Drive 300+ und die Hecto Drive Pro 400+.
Fahrradlicht StVZO-zugelassen? So erkennst du es
Erlaubt sind nur bauartgenehmigte Lichter. Das Prüfzeichen besteht laut Fahrzeugteileverordnung aus einer Wellenlinie, einem Kennbuchstaben und einer Nummer – bei Fahrradlicht ist das ein „K“. Fehlt dieses Prüfzeichen auf der Lampe, ist sie im Straßenverkehr nicht zulässig.

Fahrrad-Rücklicht nach StVZO: unsere Empfehlungen
Hinten ist eine rote Schlussleuchte Pflicht, ein Bremslicht darf sie zusätzlich haben. Das Lezyne Strip Drive+ StVZO ist ein flaches Rücklicht für die Sattelstütze. Wer mehr will, nimmt das Garmin Varia RTL516: Laut Garmin ist es für Deutschland zertifiziert, warnt per Radar vor Fahrzeugen von hinten und leuchtet im Dauerlicht.
🔧 Tipp aus der Werkstatt: Stell den Scheinwerfer so ein, dass er niemanden blendet – das verlangt § 67 StVZO ausdrücklich. Kipp ihn leicht nach unten, sodass der Lichtkegel auf die Straße fällt und nicht in die Augen entgegenkommender Radfahrer.
Zum Herbst gehört auch die passende Kleidung: Tipps findest du in unseren Ratgebern zu Regenkleidung fürs Fahrrad und zu Fahrradhandschuhen für den Winter.
Licht ausprobieren und gleich richtig montieren lassen? Komm in unseren Bike-Laden in der Karlstraße 34 in Fulda – die Lezyne-Lichter haben wir dort vorrätig. 💡
Häufige Fragen
Sind Akku-Fahrradlichter erlaubt?
Ja. § 67 StVZO erlaubt Strom aus Dynamo, Batterie oder Akku – das Licht muss nur bauartgenehmigt sein.
Gilt die Lichtpflicht auch für Rennräder?
Eine Ausnahme für Rennräder steht im aktuellen § 67 StVZO nicht. Abnehmbare Akku-Lichter sind erlaubt, müssen bei Dämmerung und Dunkelheit aber angebracht sein.
Muss das Licht immer am Rad sein?
Nein, Scheinwerfer und Leuchten dürfen abnehmbar sein. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen sie aber montiert sein.
Woran erkenne ich ein StVZO-zugelassenes Fahrradlicht?
Am Prüfzeichen: Wellenlinie, der Buchstabe „K“ und eine Nummer.

