Mietbedingungen/Reisebedingungen

  1. Abschluß des Mietvertrages

    Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma Auf und Davon den Abschluß eines Mietvertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Mietbedingungen an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

  2. Bezahlung

    Nach Erhalt der Mietbestätigung überweisen Sie uns 50% des Gesamtbetrages. Bis zum Abfahrtstag ist der Restbetrag auf eines unserer Konten unaufgefordert zu bezahlen. Ist die Zahlung unserem Konto gutgeschrieben, erhalten Sie die Reisedokumente.

  3. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden

    Sie können jederzeit vor Mietebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:

    Rücktritt von der Reise

    • bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, aber mindestens Euro 30,-
    • ab 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt 25%, aber mindestens Euro 30,-
    • ab 19. bis 4.Tag vor Reiseantritt 50%, aber mindestens Euro 30,-
    • ab 3. Tag vor Reiseantritt 100%
    • bei Rücktritt durch Nichtantritt der Reise am Reisetag 100%.

    Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung bei Auf und Davon . Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, so können wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 25,- pro Umbuchung und Person erheben.

  4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.

    Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

  5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter.

    1. Vor Antritt der Reise.

      Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, wie extremes Niedrig oder Hochwasser. Sie haben Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

    2. Nach Antritt der Reise.

      Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zu Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

    Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis.

  6. Haftung des Reiseveranstalters.

    Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

    • gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung;
    • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
    • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
    • die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

    Der Reiseveranstalter haftet nicht für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen, sowie für beim Transport entstandene Gepäckschäden oder Verluste. Die Teilnahme an unseren Reisen sind mit besonderen Risiken verbunden ( Kanu-, Kajakfahren ) und erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  7. Gewährleistungen

    Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f,BGB). Gleiches gilt für den Abschluß unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 10 genannten Haftungsbeschränkungen.

  8. Mitwirkungspflicht

    Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Wir, bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

    Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

  10. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

  11. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Fulda.

NEU!Shop
Kanutouren


logos


Auf und Davon - Karlstraße 33 - 36037 Fulda - Tel. 0661 / 76464 - Fax 0661 / 2502673 - E-Mail: webmaster@aufunddavon.com - Gestaltung: Das Grafikbüro - Technik: 1klang.de